Datenschutz - Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 25.05.18 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Vereine. Deshalb wurde auf der Startseite der TSV-Homepage ein Extra-Menüpunkt Datenschutz unter "Weitere Infos" aufgenommen.
Um was geht es?

Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung u.ä. von Mitgliedern, Spendern, usw. sind zu schützen. Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen (jede Verwendung) von Daten.
Dies ist nur zulässig, wenn sie für die Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich sind.
Wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung (=Mitgliedschaft) erhoben werden müssen, ist keine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Sie dürfen für die Mitglieds-verwaltung in jedem Fall verwendet werden.

Die Zustimmung des Mitgliedes ist erforderlich z.B. für die Veröffentlichung von Bildern von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen. Dem Aufnahmeantrag wurde eine erweiterte Datenschutzerklärung angefügt. Ab sofort ist nur noch der neue zu verwenden.

Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, welche Daten zu welchem Zweck vom Verein gesammelt werden. In den - Informationspflichten der DS-GVO - kommt der TSV diesem nach.

Für den TSV Großheubach selbst bedeutet die neue DS-GVO einen nicht unerheblichen Aufwand, um den geforderten weiteren Dokumentations- und Nachweispflichten entsprechen zu können.